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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 


1. Geltung

Angebot, Leistungen und Lieferungen durch People On Stage erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsschluss

Angebote durch People On Stage sind bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen oder Nebenvereinbarungen. Änderungen der vereinbarten Leistungen werden zusätzlich berechnet. Als Änderungen gelten auch die Wiederholungen von Konzeption und Programmierung, Skizzen, Entwürfen, Muster und ähnliche Vorarbeiten. Diese werden auch dann berechnet, wenn die Ausführung nicht schriftlich beauftragt wird. Des Weiteren kommt ein Vertragsschluss zustande, wenn der Auftrag mündlich erteilt wird und die Bearbeitung mit Wissen und in Zusammenarbeit mit dem Kunden beginnt. Sollte der Kunde innerhalb der ersten Woche keinen schriftlichen Widerspruch leisten, gilt der Vertrag als geschlossen.

3. Leistung

Der Firmensitz von People On Stage ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Sollte die Leistung an einem anderen Ort geleistet werden, werden Spesen (km-Geld, Bahn- oder Flugtickets, Übernachtungen, Verpflegungspauschale, etc.) nach den aktuell gültigen Sätzen abgerechnet. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige außerhalb der betrieblichen Sphäre von People On Stage liegenden Umstände, auch soweit sie bei Lieferanten eintreten, haftet People On Stage nicht. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit. People On Stage ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert über 1.000,00 EUR sind, soweit nicht anders vereinbart, A-konto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten (z.B. Fertigstellung der Konzeption oder des Programms) und 1/3 nach Fertigstellung und Erhalt der Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Ungeachtet der vorangegangenen Regelungen ist People On Stage auch berechtigt, die Aufnahme bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so ist People On Stage berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, Copyrights von Konzepten und Programmen nicht zu erteilen sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. People On Stage ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz einmaliger oder mehrfacher Mahnung auf fällige Forderungen keine Zahlung leistet. Die anfallenden Verzugszinsen belaufen sich auf 6,13% o. 9,13% des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank. Die Erhebung weiterer Verzugszinsen ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt / Copyright

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von People On Stage. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgebarens berechtigt. Die Vermietung oder die Weiterveräußerung der Software ist ausdrücklich untersagt.

6. Beanstandungen

Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und deren Freigabe schriftlich zu bestätigen. Ohne schriftliche Freigabe ist People On Stage zur weiteren Bearbeitung nicht verpflichtet. In Erfüllung des Auftrages angefallene endgültige Arbeitsergebnisse hat der Kunde ebenfalls unverzüglich zu überprüfen. Mängel sowie eventuell auftretende Fehler sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei People On Stage zu erheben. Die Geltendmachung versteckter Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Erkennbarwerdens, angezeigt worden sind. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit. Gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt.

7. Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen besitzt der Kunde ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, People On Stage die Möglichkeit zumindest zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängel des zu gelieferten Materials wird durch People On Stage mit Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Zulieferer erfüllt. Weitere Ansprüche gegen People On Stage bestehen nicht.

8. Aufbewahrung

Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung zugängliche körperliche Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Für die Verschlechterung oder den Untergang des Lagergutes haftet People On Stage nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Elektronische Datensätze, die als Zwischenschritte zur Herstellung von Webpräsenzen, Programmen, Projekten etc. dienen oder aber selbst vertragsmäßige Endprodukte darstellen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus, höchstens jedoch für zwei Monate nach Beendigung des Auftrages aufbewahrt. Für die Verschlechterung oder den Untergang der gespeicherten Daten haftet People On Stage nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit.

9. Abnahme

Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustandekommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Guppyclub mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.


10. Nutzungsrecht

Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch People On Stage gefertigten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden. Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte verbleiben bei People On Stage. Der Kunde hat das Recht, die Software nur in der von ihm erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen. Die Lizenzierung ist dabei an den jeweiligen Rechner gebunden. Nutzung der Software ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Wenn es zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist, ist das Anfertigen von Kopien durch den Kunden bzw. Benutzer zu Sicherungszwecken erlaubt. Die Sicherungskopie darf nur zur Wiederherstellung einer im Rahmen des Lizenzvertrages zulässigen Nutzung verwendet werden. Es ist generell untersagt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu erstellen.

11. Urheberrecht

Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch People On Stage dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. People On Stage ist berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen. Der Kunde erteilt People On Stage die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden. Die People On Stage vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies schriftlich vereinbart worden ist.

12. Wettbewerbsrecht

Für die markenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse übernimmt People On Stage die Gewähr nur bei schriftlicher Vereinbarung. Gleiches gilt für deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. People On Stage weist ausdrücklich jegliche Regelung vom Konkurrenzschutz zurück. People On Stage ist jederzeit berechtigt, auch für Kunden mit gleich gelagerten Geschäftsfeldern oder Hersteller gleicher Produkte tätig zu werden.

13. Gerichtsstand

Der Firmensitz von People On Stage ist auch der Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung zulässig ist.


14. Wirksamkeit

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

© 2005 PeopleOnStage